Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)

Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts stehen wir Ihnen als kompetente Rechtsanwaltskanzlei zur Seite: Das Recht des Wohnungseigentums regelt die rechtlichen Beziehungen von Wohnungseigentümern untereinander sowie der Eigentümergemeinschaft an sich. Es umfasst unter anderem die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, die Durchführung von Eigentümerversammlungen, die Erstellung und Änderung von Teilungserklärungen sowie die Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen innerhalb der Eigentümergemeinschaft.

Unsere Beratung und Vertretung erstrecken sich unter anderem auf die Bereiche:

  • Beschlussanfechtung: Wir überprüfen die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft auf ihr rechtmäßiges Zustandekommen. Sind Beschlüsse nicht rechtskonform zustande gekommen, unterstützen wir Sie bei deren Anfechtung.
  • Verwalterrecht: Bei Fragestellungen zu Bestellung und Abberufung des Verwalters sowie bei der Überprüfung von Verwalterabrechnungen und Verträgen beraten wir Sie gerne.

Auch bei der Durchsetzung einer ordnungsgemäßen Verwaltung stehen wir Ihnen zur Seite.

  • Sondernutzungsrechte und bauliche Veränderungen: Welche baulichen Maßnahmen sind zulässig und wie rechtssicher sind Sondernutzungsrechte geregelt? Wir überprüfen Ihren Sachverhalt oder helfen bei der Erstellung rechtsicherer Vereinbarungen über Sondernutzungsrechte oder die Durchführung baulicher Veränderungen.
  • Streitigkeiten unter Wohnungseigentümern: Wir stehen Ihnen bei Konflikten mit anderen Wohnungseigentümern zur Seite, sei es bezüglich der Nutzung von Gemeinschaftseigentum oder anderer Auseinandersetzungen. Schildern Sie uns Ihren Fall.

Mit fundiertem Wissen im WEG-Recht setzen wir uns für Ihre Rechte und Interessen als Wohnungseigentümer ein. Gemeinsam erarbeiten wir die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen.

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