Gesellschaftsrecht und Unternehmensrecht

Gesellschaftsrecht und Unternehmensrecht sind zwei verwandte Rechtsbereiche, die sich mit verschiedenen rechtlichen Aspekten von Unternehmen und Gesellschaften befassen. Hier sind die grundlegenden Unterschiede und Definitionen:

Gesellschaftsrecht:

Das Gesellschaftsrecht, auch bekannt als Gesellschafts- und Unternehmensrecht, ist der Rechtsbereich, der sich mit der Gründung, dem Betrieb und der Auflösung von Unternehmen und Gesellschaften befasst.

Es regelt die Beziehungen zwischen den verschiedenen Gesellschaftern oder Aktionären eines Unternehmens sowie die Beziehung zwischen dem Unternehmen und Dritten, wie Gläubigern, Kunden und Mitarbeitern.

Das Gesellschaftsrecht umfasst die Gründung von Unternehmen, die Festlegung von Organisationsstrukturen (z. B. GmbH, AG, Einzelunternehmen), die Ausgabe von Aktien oder Anteilen, die Geschäftsführung, Vertragsangelegenheiten und Fusionen und Übernahmen.

Dieses Rechtsgebiet kann je nach Land und Unternehmensform unterschiedliche Regelungen und Gesetze aufweisen.

Unternehmensrecht:

Das Unternehmensrecht ist ein breiterer Begriff und umfasst nicht nur das Gesellschaftsrecht, sondern auch andere rechtliche Aspekte, die mit der Geschäftstätigkeit von Unternehmen zusammenhängen.

Es beinhaltet das Gesellschaftsrecht, aber auch andere rechtliche Angelegenheiten wie Handelsrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht und geistiges Eigentumsrecht.

Das Unternehmensrecht betrachtet das Unternehmen als Ganzes und berücksichtigt sämtliche rechtlichen Aspekte, die im Zusammenhang mit der Gründung, dem Betrieb und der Schließung eines Unternehmens auftreten können.

Zusammengefasst bezieht sich das Gesellschaftsrecht hauptsächlich auf die rechtlichen Aspekte, die sich auf die Unternehmensstruktur und die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern/Aktionären konzentrieren, während das Unternehmensrecht einen breiteren rechtlichen Rahmen für alle Aspekte der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens darstellt.

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Gründung und Umstrukturierung von Gesellschaften - Wir helfen Ihnen, die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen zu wählen und unterstützen Sie bei der Gründung und Umstrukturierung.

Vertragsrecht und Handelsrecht - Unsere Experten stehen Ihnen bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre geschäftlichen Interessen geschützt sind.

Haftungsfragen und Compliance - Wir sorgen dafür, dass Sie die relevanten Vorschriften und Gesetze einhalten, um rechtliche Risiken zu minimieren und Ihre Haftung zu begrenzen.

Unternehmensnachfolge und Fusionen/Akquisitionen - Unsere Beratung hilft Ihnen, reibungslose Übergänge und geschäftliche Wachstumschancen sicherzustellen.

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Was können wir für Sie leisten?

Gesellschaftsrecht und Unternehmensrecht


I.) Gesellschaftsrecht

  • Recht der GmbH
  • Recht der Personengesellschaften (OHG, KG, GbR)
  • Gesellschaftsverträge (Satzungen)
  • Geschäftsführerverträge
  • Beratung bei Kündigungen von Geschäftsführern und Vorständen
  • Unternehmensgründungen
  • Kündigung, Auflösung, und Abwicklung von Gesellschaften
  • Handelsrecht
  • Vertriebsverträge (Handelsvertreter, Vertragshändler)
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (Erstellung und Prüfung von AGB)
  • Allgemeine Beratung
  • Vertragsgestaltungen
  • Prozessvertretung in den genannten Bereichen
  • Insolvenzberatung
  • Nachfolgeplanung
  • Treuhand und Trustee - Lösungen, nominee shareholder

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