Familienrecht Oberursel

Das Thema Familienrecht in Oberursel wird von unserer Kanzlei umfangreich betreut.
Wir stellen für sie den Scheidungsantrag und gerichtliche vertreten im Scheidungsverfahren mit den Bereichen

  • Berechnung von zu erwartendem Trennungsunterhalt bzw. nachehelichem Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt
  • Berechnung von zu erwartendem Zugewinnausgleich
  • Beratung zur Gestaltung und konkreten Ausarbeitung von Eheverträgen, Trennungsverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Zahlungsklage auf Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichem Ehegattenunterhalt
  • Klage auf Zugewinnausgleich

Unsere Spezialität im Familienrecht in Oberurselsind kostengünstige einverständliche Scheidungen. Sprechen Sie mit uns über die Möglichkeit einer „Scheidung light“.

Erbrecht Oberursel

Sie haben geerbt, wir machen ihre Erbansprüche geltend, insbesondere gegen den Besitzer der Erbschaft
Sie sind enterbt worden? Dann brauchen Sie einen Anwalt der Ihre Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche durchsetzt. Wir helfen Ihnen in diesem Rechtsgebiet des Erbrecht in Oberursel und stehen Ihnen in dieser Zeit kompetent zur Seite.

Anwalt für Erbrecht

Sie wollen ein Testament aufsetzen. Wir beraten Sie wie Sie rechtlich und steuerrechtlich Ihr Testament am besten aufsetzen.

Erbrecht, erfolgreich mit unserer Kanzlei Weigand & Keller in Oberursel.

Unsere Leistungen

I.) Familienrecht

  • Stellung eines Scheidungsantrages und gerichtliche Vertretung im Scheidungsverfahren
  • Berechnung von zu erwartendem Trennungsunterhalt bzw. nachehelichem Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt
  • Berechnung von zu erwartendem Zugewinnausgleich
  • Beratung zur Gestaltung und konkreten Ausarbeitung von Eheverträgen, Trennungsverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Überprüfung von früheren Scheidungsfolgenvereinbarungen auf Sittenwidrigkeit und Abänderbarkeit
  • Zahlungsklage auf Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichem Ehegattenunterhalt und Unterhalt für die nichteheliche Mutter in eiligen Fällen auch im Wege des einstweiligen Anordnungsverfahren
  • Abänderungs- bzw. Zwangsvollstreckungsgegenklage gegen bestehende Titel für Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichem Ehegattenunterhalt, jeweils evtl. verbunden mit einem Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung
  • Klage auf Zugewinnausgleich

II.) Erbrecht

Vor dem Erbfall (als Erblasser, Erbe oder Vermächtnisnehmer) eine persönliche Beratung sowie Erstellung

  • eines Testaments
  • eines Erbvertrages
  • einer Altersvorsorgevollmacht
  • einer Patiententestament
  • einer gesellschaftsrechtliche Nachfolgeklausel
  • einer Anordnung einer Testamentsvollstreckung
  • einer Aufteilung Ihres Nachlasses

Nach dem Erbfall (als Erbe)

  • eine persönliche Beratung und Ihre Vertretung
  • zur Sicherung des Nachlasses
  • zur Feststellung des Erbrechts
  • zur Ausschlagung der Erbschaft

Nach dem Erbfall (als Vermächtnisnehmer)

  • eine persönliche Beratung und Ihre Vertretung
  • bei der Sicherung des Vermächtnisses
  • bei der Ausschlagung zur Sicherung von Vermächtnisansprüchen

Nach dem Erbfall (als Pflichtteilsberechtigter)

  • eine persönliche Beratung und ihre Vertretung
  • zu der Höhe des Pflichtteilsanspruches
  • zur Höhe der gesetzlichen Erbquote
  • zum Bestand des Nachlasses
  • zum Wert des Nachlasses
  • zum Pflichtteilsergänzungsanspruch
  • zum Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten
  • Klage und gerichtliche Vertretung von Auskunftsansprüchen und Herausgabeansprüchen des Erben, Vermächtnisnehmers und Pflichtteilsberechtigten Klage auf Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft bzw. Klage auf Zustimmung zum Teilungsplan und Vertretung im gerichtlichen Verfahren Übernahme des Amtes eines Testamentsvollstreckers bzw. Nachlassverwalters