Familienrecht Oberursel
Brauchen Sie Hilfe in familienrechtlichen Angelegenheiten? Unser Team im Familienrecht ist hier, um Ihnen den Weg zu ebnen. Inmitten der turbulentesten Lebensphasen, wenn es um Scheidung, Unterhaltsfragen, Sorgerecht, Vermögensaufteilung geht, stehen wir an Ihrer Seite, um Ihre Interessen zu vertreten und Ihre Rechte zu wahren.
Wir sind nicht nur rechtliche Experten, sondern auch einfühlsame Berater, die Ihnen dabei helfen, die besten Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden. Wir wissen, dass familiäre Angelegenheiten komplex sein können, aber wir sind hier, um den Prozess so reibungslos und stressfrei wie möglich zu gestalten.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Scheidungsberatung und -vertretung
- Sorgerechtsfragen und -regelungen
- Unterhaltsvereinbarungen
- Vermögensaufteilung
Wir verstehen, dass jede Situation einzigartig ist, und wir arbeiten hart daran, maßgeschneiderte Lösungen zu finden, die Ihren Bedürfnissen und Zielen entsprechen. Mit unserer Erfahrung und Expertise im Familienrecht können Sie sich darauf verlassen, dass Sie in guten Händen sind.
Schützen Sie Ihr Recht und gestalten Sie Ihre Zukunft in familienrechtlichen Angelegenheiten. Kontaktieren Sie unseren Fachanwalt im Familienrecht noch heute, um Ihre erste Beratung zu vereinbaren. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen, die nächsten Schritte zu planen und Ihre rechtlichen Angelegenheiten zu regeln. Vertrauen Sie auf uns, um Ihre Interessen zu vertreten und Ihre Familie zu schützen.
Das Thema Familienrecht in Oberursel wird von unserer Kanzlei umfangreich betreut.
- Wir stellen für sie den Scheidungsantrag und gerichtliche vertreten im Scheidungsverfahren mit den Bereichen
- Berechnung von zu erwartendem Trennungsunterhalt bzw. nachehelichem Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt
- Berechnung von zu erwartendem Zugewinnausgleich
- Beratung zur Gestaltung und konkreten Ausarbeitung von Eheverträgen, Trennungsverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Unsere Spezialität im Familienrecht sind kostengünstige einverständliche Scheidungen. Sprechen Sie mit uns über die Möglichkeit einer „Scheidung light“.
Erbrecht Oberursel
Sie haben geerbt, wir machen ihre Erbansprüche geltend, insbesondere gegen den Besitzer der Erbschaft. Sie sind enterbt worden? Dann brauchen Sie einen Anwalt der Ihre Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche durchsetzt. Wir helfen Ihnen in diesem Rechtsgebiet des Erbrechts und stehen Ihnen in dieser Zeit kompetent zur Seite.
Erfahrener Erbrechtsanwalt – Ihr zuverlässiger Partner in Erbschaftsangelegenheiten!
Wenn es um die Regelung von Nachlass- und Erbschaftsangelegenheiten geht, ist kompetente rechtliche Unterstützung von entscheidender Bedeutung. Unser erfahrener Erbrechtsanwalt steht Ihnen mit Fachwissen und Hingabe zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen und Erbe in Übereinstimmung mit Ihren Wünschen und den geltenden Gesetzen verwaltet wird.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Testamentserstellung: Wir helfen Ihnen, ein rechtlich wirksames Testament zu verfassen, das Ihren Wünschen entspricht und potenzielle Streitigkeiten vermeidet.
- Erbverträge: Gemeinsam erarbeiten wir maßgeschneiderte Erbverträge, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen und Erbe reibungslos übertragen werden.
- Erbschaftssteuer: Wir optimieren Ihre Erbschaftssteuerzahlungen, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen bestmöglich geschützt ist.
- Erbstreitigkeiten: Im Falle von Konflikten unterstützen wir Sie bei Erbstreitigkeiten und arbeiten hart daran, gerechte Lösungen zu finden.
- Nachlassabwicklung: Wir begleiten Sie bei der Abwicklung von Nachlässen und sorgen für eine ordnungsgemäße Verteilung des Vermögens.
Unsere Mission ist es, Ihnen Sicherheit und Gewissheit in Erbschaftsangelegenheiten zu bieten. Wir verstehen, wie persönlich und sensibel diese Fragen sein können, und wir sind bereit, Ihnen in jeder Phase des Prozesses beizustehen.
Anwalt für Erbrecht
Sie wollen ein Testament aufsetzen. Wir beraten Sie wie Sie rechtlich und steuerrechtlich Ihr Testament am besten aufsetzen.
Unsere Leistungen
Vor dem Erbfall (als Erblasser, Erbe oder Vermächtnisnehmer) eine persönliche Beratung sowie Erstellung
- eines Testaments
- eines Erbvertrages
- einer gesellschaftsrechtliche Nachfolgeklausel
- einer Anordnung einer Testamentsvollstreckung
- einer Aufteilung Ihres Nachlasses
Nach dem Erbfall (als Erbe)
- eine persönliche Beratung und Ihre Vertretung
- zur Sicherung des Nachlasses
- zur Feststellung des Erbrechts
- zur Ausschlagung der Erbschaft
Nach dem Erbfall (als Vermächtnisnehmer)
- eine persönliche Beratung und Ihre Vertretung
- bei der Sicherung des Vermächtnisses
- bei der Ausschlagung zur Sicherung von Vermächtnisansprüchen
Nach dem Erbfall (als Pflichtteilsberechtigter oder als Enterbter)
- eine persönliche Beratung und ihre Vertretung
- zu der Höhe des Pflichtteilsanspruches
- zur Höhe der gesetzlichen Erbquote
- zum Bestand des Nachlasses
- zum Wert des Nachlasses
- zum Pflichtteilsergänzungsanspruch
- zum Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten
- Klage und gerichtliche Vertretung von Auskunftsansprüchen und Herausgabeansprüchen des Erben, Vermächtnisnehmers und Pflichtteilsberechtigten Klage auf Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft bzw. Klage auf Zustimmung zum Teilungsplan und Vertretung im gerichtlichen Verfahren Übernahme des Amtes eines Testamentsvollstreckers bzw. Nachlassverwalters