Anwalt für Arbeitsrecht in Oberursel, Bad Homburg und Hochtaunuskreis
Im Rechtsgebiet Arbeitsrecht bieten wir ein breites Tätigkeitsspektrum an Beratungen und Prozessvertretungen an. Wir sind hauptsächlich im sog. Individualarbeitsrecht tätig.
Achtung:
Kündigungsschutzklagen müssen innerhalb einer Frist von 3 Wochen erhoben werden. Achtung diese Frist kann nicht verlängert werden. Auch im Urlaub kann Ihnen gekündigt werden. Sogar eine Kündigung während einer Erkrankung ist wirksam. Damit Sie schnellstmöglich uns erreichen können, bieten wir eine Notfallnummer im Arbeitsrecht, als Kündigungshotline, an.
Sie erreichen uns über unsere Arbeitsrechtshotline:
0800 510 7778 - Anwaltshotline - kein Callcenter -
- 7 Tage die Woche - auch am Wochenende - Rückruf innerhalb von 12 Stunden - Termine innerhalb von 48 Stunden -
Oder schicken Sie uns eine E-Mail
Unseren Leistungen im Arbeitsrecht beinhalten im Kernbereich folgende anwaltliche Tätigkeiten:
Arbeitsvertrag kündigen / gekündigt?
Ein wichtiger Bereich unserer Tätigkeit ist die Beratung und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit einer Beendigung von Arbeitsverhältnissen (insbesondere Arbeitsvertragskündigung und Aufhebungsvertrag). Unsere Spezialität ist die Vertretung bei Kündigungsschutzklagen.
Dies ist einer der wichtigsten Bereiche des Arbeitsrechts. Ein Arbeitnehmer kann insbesondere dann Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Darin wird geprüft ob die Kündigung wirksam ist. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen dabei darauf achten, dass die Kündigung auch von einem dafür zuständigen in dem Unternehmen unterzeichnet, die Kündigungsfrist gewahrt wurde. Wichtig ist auch, dass die Kündigung nicht eventuell gegen Mutterschutzvorschriften oder den Behindertenschutz verstößt. Der Arbeitnehmer kann auch vortragen, dass die Kündigung sozialwidrig ist. Dies ist jedoch in der Regel nur dann möglich, wenn die Kündigungsschutzklage innerhalb einer 3 Wochen Frist erhoben werden muss, sonst ist diese Einwendung nicht mehr möglich. Bei der Sozialwidrigkeit einer Kündigung wird geprüft, ob der Mitarbeiter überhaupt unter den Schutz des Kündigungsschutzgesetz (KSchG) fällt. Dazu müssen mindestens in dem Unternehmen in der Regel mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt sein und der gekündigte Arbeitnehmer länger als 6 Monate beschäftigt sein. Wir prüfen oder diese Vorraussetzungen vorliegen, ob es sich um eine anzeigepflichtige Massenentlassung handelt oder Betriebsrat angehört wurde, ob ein vorhandener Tarifvertrag beachtet wurde etc.
Ihr Arbeitsgeber hat Ihnen gekündigt?
Dagegen kann man eine Kündigungsschutzklage bei Gericht erheben. Eine Kündigung kann aus den unterschiedlichsten Gründen unwirksam sein. Ob die Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat, prüfen wir als Anwälte für Sie und vertreten Sie beim Arbeitsgericht in der Kündigungsschutzklage.
Im besten Fall erreichen wir bei Gericht, dass Sie Ihren Arbeitsplatz behalten, wenn Sie dies wünschen. In vielen Fällen erhalten Arbeitnehmer auch eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes.
Verlassen Sie sich nicht auf das Internet und auf Tipps in Foren, sondern vertrauen Sie auf die mehr als zwanzigjährige Erfahrung der Rechtsanwaltskanzlei Weigand & Keller im Arbeitsrecht. Eine Suchmaschine kann einen Anwalt nicht ersetzen.
Und denken sie daran, die Frist bis zu der Sie die Klage erheben können, ist schnell abgelaufen. Sollte dies der Fall sein, wenden Sie sich trotzdem vertrauensvoll an uns. Möglicherweise ist dennoch etwas zu retten.
Kündigungsschutzklage – Ihr Recht auf Arbeitsplatzsicherheit
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann für jeden Arbeitnehmer eine äußerst stressige und belastende Situation darstellen. Ob aus betriebsbedingten Gründen, verhaltensbedingten Problemen oder anderen Ursachen, der Verlust des Arbeitsplatzes kann erhebliche wirtschaftliche und persönliche Konsequenzen haben. In solchen Momenten ist es wichtig zu wissen, dass es rechtliche Mittel gibt, um Ihre Arbeitsplatzsicherheit zu schützen. Eine der wichtigsten Optionen ist die Kündigungsschutzklage.
Was ist eine Kündigungsschutzklage?
Eine Kündigungsschutzklage ist ein rechtlicher Schritt, den ein Arbeitnehmer ergreifen kann, wenn er der Meinung ist, dass seine Kündigung unrechtmäßig oder ungerechtfertigt ist. Das Arbeitsrecht in vielen Ländern, darunter auch Deutschland, gewährt Arbeitnehmern einen gewissen Schutz vor willkürlichen Kündigungen. Dieser Schutz soll sicherstellen, dass Kündigungen nur aus rechtmäßigen Gründen erfolgen und nicht willkürlich oder diskriminierend sind.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Kündigung gegen geltendes Arbeitsrecht verstößt, können Sie eine Kündigungsschutzklage bei Ihrem örtlichen Arbeitsgericht einreichen. Diese Klage zielt darauf ab, Ihre Kündigung für ungültig zu erklären und Sie gegebenenfalls wieder in Ihren alten Arbeitsplatz zu versetzen.
Wann ist eine Kündigung rechtswidrig?
Eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen als rechtswidrig angesehen werden, als Beispiele seien genannt:
- Sozialwidrigkeit: Die Kündigung ist sozialwidrig und verstößt gegen soziale Grundsätze und ist daher als ungerechtfertigt anzusehen.
- Es gibt keine ausreichenden betrieblichen Gründe für die Kündigung (betriebsbedingte Kündigung).
- Es gibt keine ausreichenden personenbedingte Gründe für die Kündigung (personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung).
- Diskriminierung: Die Kündigung erfolgte aufgrund von Diskriminierung, wie beispielsweise wegen Geschlecht, Alter, Religion oder Behinderung.
- Verstoß gegen Kündigungsschutzgesetze: Die Kündigung erfolgte, obwohl bestimmte gesetzliche Schutzbestimmungen verletzt wurden.
- Formfehler: Die Kündigung wurde nicht ordnungsgemäß schriftlich oder mit ausreichender Begründung mitgeteilt.
Die Bedeutung der Kündigungsschutzklage
Die Einreichung einer Kündigungsschutzklage kann Ihre Chance erhöhen, Ihren Arbeitsplatz zu behalten oder eine angemessene Entschädigung (Abfindung wegen Kündigung) zu erhalten, wenn die Kündigung unrechtmäßig war.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Klagefristen je nach Land unterschiedlich sein können. In Deutschland müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage einreichen. Eine Kündigungsschutzklage erfordert unbedingt rechtliche Unterstützung, da sie ein komplexes Verfahren ist. Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie durch den Prozess führen, Ihre Rechte schützen und Ihnen helfen, die bestmögliche Lösung zu erzielen. Denken Sie daran, dass Sie nicht alleine stehen, wenn es um den Schutz Ihrer Arbeitsplatzsicherheit geht. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Kündigung ungerechtfertigt ist, sollten Sie rechtzeitig handeln und professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen, um Ihre Rechte zu wahren. Nur mit einer Kündigungsschutzklage besteht die Aussicht auf eine Abfindung wegen Verlust Ihres Arbeitsplatzes.
Eine Kündigungsschutzklage kann der richtige Schritt sein, um Ihr Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz durchzusetzen.
Für Arbeitgeber:
Für Sie als Arbeitgeber gilt: Lassen Sie sich beraten, bevor Sie einem Mitarbeiter kündigen um nicht, durch eine Abfindung an den Arbeitnehmer, gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen.
Sollten Sie bereits Gegner einer Kündigungsschutzklage sein, so gehen Sie nicht allein zu Gericht. Arbeitsgerichte sind in der Regel arbeitnehmerfreundlich. Dies kann für Sie sehr teuer werden.
Mitarbeitereinstellung, Erstellung von Arbeitsverträgen
Dabei ist von nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts insbesondere Augenmerk auf die einzelnen Klauseln zu nehmen, ob diese Wirksam sind oder gegen die guten Sitten verstoßen, eine unzulässige Benachteiligung oder eine überraschende Klausel vorliegt. Gerade bei Arbeitgebern legen wir bei der Erstellung von Arbeitsverträgen darauf Wert, dass der Vertrag auf den jeweiligen Arbeitsplatz angepasst ist.
Wir beraten und begleiten Arbeitgeber bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern mit Recherchen und im Bewerbungsgespräch. Wir prüfen und erstellen für Sie individuell angepasste Arbeitsverträge. Nicht jedes Arbeitsvertragsmuster aus Google passt für Ihr Unternehmen bzw. für Ihren Beruf.
Abmahnung
Wir verteidigen sie gegen Abmahnung und zeigen Arbeitgebern wie wirksam abgemahnt und wirksam ein Arbeitsvertrag gekündigt wird.
Schadensersatz und Mobbing
Auch bei Schadensersatzforderungen von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern vertreten wir sie, ebenso wie in Fällen von Mobbing am Arbeitsplatz (wie führe ich ein Mobbingtagebuch).
Lohnklagen
Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist die Durchsetzung von Gehaltsforderungen oder sonstigen Vergütungen und Urlaubsansprüchen, Erstellung von Zeugnissen und Zeugnisüberprüfung.
Unternehmensverkauf und Nachfolge
Beratung und Begleitung im Rahmen eines Unternehmensverkaufs Betriebsübergangs, Standortwechsel oder einer geplanten Umstrukturierung.
Outplacement
Wir beraten im Outplacement, dies auch in Kooperation mit einem Bewerbungs- und Weiterbildungsfachunternehmen.
AGG
Auch bei Verstößen gegen das Gleichstellungsgesetz sind wir für sie da.
Unsere Leistungen
Für Sie als Arbeitgeber:
- Beratung im Rahmen der Einstellung neuer Mitarbeiter
- Beratung und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit einer Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvertrag)
- Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
- Beratung und gerichtliche Vertretung bei Schadensersatzforderungen
- Abwehr und gerichtliche Vertretung zur Abwehr von Arbeitnehmeransprüchen
- Abmahnung von Arbeitnehmerberatung im Rahmen der Einstellung neuer Mitarbeiter
- Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
- Beratung und gerichtliche Vertretung bei Schadensersatzforderungen
- Abwehr und gerichtliche Vertretung zur Abwehr von Arbeitnehmeransprüchen
- Abmahnung von Arbeitnehmern
- Kündigungsschutzklagen
- Beratung von Geschäftsführern und Vorständen im Bereich Arbeitsverträge und Anstellungsverhältnisse
Für Sie als Arbeitnehmer:
- Prüfung von Arbeitsverträgen, Vertragsänderungen oder Vertragsnachträgen
- außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit einer Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvertrag, Befristung)
- außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit Gehaltsforderungen oder sonstigen Vergütungen und Urlaubsansprüchen
- Beratung und Begleitung im Rahmen eines Betriebsübergangs, Standortwechsel oder einer geplanten Umstrukturierungen
- Prüfung und Formulierung des Zeugnisses
- Verteidigung gegen Abmahnungen