Anwalt für Arbeitsrecht in Oberursel Deutschland
Im Rechtsgebiet Arbeitsrecht bieten wir ein breites Tätigkeitsspektrum an Beratungen und Prozessvertretungen an. Wir sind hauptsächlich im sog. Individualarbeitsrecht tätig. Im sog. kollektiven Arbeitsrecht (Tarifvertragsstreitigkeit, Streiks, Beratung von Betriebsräten) arbeiten wir mit einem sehr erfahrenen Kooperationspartner zusammen.
Unseren Leistungen im Individualarbeitsrecht beginnen mit der
Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen, durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dabei ist von nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts insbesondere Augenmerk auf die einzelnen Klauseln zu nehmen, ob diese Wirksam sind oder gegen die guten Sitten verstoßen, eine unzulässige Benachteiligung oder eine überraschende Klausel vorliegt. Gerade bei Arbeitgebern legen wir bei der Erstellung von Arbeitsverträgen darauf Wert, dass der Vertrag auf den jeweiligen Arbeitsplatz angepasst ist.
Mitarbeitereinstellung
Wir beraten und begleiten Arbeitgeber bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern mit Recherchen und im Bewerbungsgespräch.
Arbeitsvertrag kündigen / gekündigt?
Ein wichtiger Bereicht unserer Tätigkeit ist die Beratung und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit einer Beendigung von Arbeitsverhältnissen (insbesondere Arbeitsvertragskündigung und Aufhebungsvertrag). Unsere Spezialität ist die Vertretung bei Kündigungsschutzklagen.
Dies ist einer der wichtigsten Bereiche des Arbeitsrechts. Ein Arbeitnehmer kann insbesondere dann Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Darin wird geprüft ob die Kündigung wirksam ist. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen dabei darauf achten, dass die Kündigung auch von einem dafür zuständigen in dem Unternehmen unterzeichnet, die Kündigungsfrist gewahrt wurde. Wichtig ist auch, dass die Kündigung nicht eventuell gegen Mutterschutzvorschriften oder den Behindertenschutz verstößt. Der Arbeitnehmer kann auch vortragen, dass die Kündigung sozialwidrig ist. Dies ist jedoch in der Regel nur dann möglich, wenn die Kündigungsschutzklage innerhalb einer 3 Wochen Frist erhoben werden muss, sonst ist diese Einwendung nicht mehr möglich. Bei der Sozialwidrigkeit einer Kündigung wird geprüft, ob der Mitarbeiter überhaupt unter den Schutz des Kündigungsschutzgesetz (KSchG) fällt. Dazu müssen mindestens in dem Unternehmen in der Regel mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt sein und der gekündigte Arbeitnehmer länger als 6 Monate beschäftigt sein. Wir prüfen oder diese Vorraussetzungen vorliegen, ob es sich um eine anzeigepflichtige Massenentlassung handelt oder Betriebsrat angehört wurde, ob eine vorhandener Tarifvertrag beachtet wurde etc.
Ihr Arbeitsgeber hat Ihnen gekündigt?
Dagegen kann man eine Kündigungsschutzklage bei Gericht erheben. Eine Kündigung kann aus den unterschiedlichsten Gründen unwirksam sein.
Ob die Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat, prüfen wir als Anwälte für Sie und vertreten Sie beim Arbeitsgericht in der Kündigungsschutzklage.
Im besten Fall erreichen wir bei Gericht, dass Sie Ihren Arbeitsplatz behalten, wenn Sie dies wünschen. In vielen Fällen erhalten Arbeitnehmer auch eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes.
Verlassen Sie sich nicht auf das Internet und auf Tipps in Foren, sondern vertrauen Sie auf die mehr als zwanzigjährige Erfahrung der Rechtsanwaltskanzlei Weigand & Keller im Arbeitsrecht.
Eine Suchmaschine kann einen Anwalt nicht ersetzen.
Und denken sie daran, die Frist bis zu der Sie die Klage erheben können, ist schnell abgelaufen. Sollte dies der Fall sein, wenden Sie sich trotzdem vertrauensvoll an uns. Möglicherweise ist dennoch etwas zu retten.
Für Arbeitgeber:
Für Sie als Arbeitgeber gilt: Lassen Sie sich beraten, bevor Sie einem Mitarbeiter kündigen um nicht, durch eine Abfindung an den Arbeitnehmer, gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen.
Sollten Sie bereits Gegner einer Kündigungsschutzklage sein, so gehen Sie nicht allein zu Gericht. Arbeitsgerichte sind in der Regel arbeitnehmerfreundlich.
Dies kann für Sie teuer werden.
Abmahnung
Wir verteidigen sie gegen Abmahnung und zeigen Arbeitgebern wie wirksam abgemahnt und wirksam ein Arbeitsvertrag gekündigt wird.
Schadensersatz und Mobbing
Auch bei Schadensersatzforderungen von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern vertreten wir sie, ebenso wie in Fällen von Mobbing am Arbeitsplatz (wie führe ich ein Mobbingtagebuch).
Lohnklage
Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist die Durchsetzung von Gehaltsforderungen oder sonstigen Vergütungen und Urlaubsansprüchen, Erstellung von Zeugnissen und Zeugnisüberprüfung.
Unternehmensverkauf und Nachfolge
Beratung und Begleitung im Rahmen eines Unternehmensverkaufs Betriebsübergangs, Standortwechsel oder einer geplanten Umstrukturierungen.
Outplacement
Wir beraten im Outplacement, dies auch in Kooperation mit einem Bewerbungs- und Weiterbildungsfachunternehmen.
AGG
Auch bei Verstößen gegen das Gleichstellungsgesetz sind wir für sie da.
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Weigand ist spezialisiert auf Arbeitsrecht in Oberursel und Bad Homburg
Unsere Leistungen
Für Sie als Arbeitgeber:
- Beratung im Rahmen der Einstellung neuer Mitarbeiter
- Beratung und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit einer Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvertrag)
- Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
- Beratung und gerichtliche Vertretung bei Schadensersatzforderungen
- Abwehr und gerichtliche Vertretung zur Abwehr von Arbeitnehmeransprüchen
- Abmahnung von ArbeitnehmerBeratung im Rahmen der Einstellung neuer Mitarbeiter
- Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
- Beratung und gerichtliche Vertretung bei Schadensersatzforderungen
- Abwehr und gerichtliche Vertretung zur Abwehr von Arbeitnehmeransprüchen
- Abmahnung von Arbeitnehmern
- Kündigungsschutzklagen
Für Sie als Arbeitnehmer:
- Prüfung von Arbeitsverträgen, Vertragsänderungen oder Vertragsnachträgen
- außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit einer Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvertrag, Befristung)
- außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit Gehaltsforderungen oder sonstigen Vergütungen und Urlaubsansprüchen
- Beratung und Begleitung im Rahmen eines Betriebsübergangs, Standortwechsel oder einer geplanten Umstrukturierungen
- Prüfung und Formulierung des Zeugnisses
- Verteidigung gegen Abmahnungen