Zahlungsaufforderung mit Strafanzeige
Gerne hätte ich Ihnen Aktuelles zu unserem Beratungsschwerpunkt ARBEITSRECHT berichtet. Derzeit liegen aber keine aktuellen Urteile vor, die einen größeren Leserkreis interessieren dürfte.
Hier jedoch eine aktuelles Urteil aus der „Zeitschrift für die Anwaltspraxis“ vom 30.01.2014, welches gerade bei völlig aus der Luft gegriffenen Inkassoschreiben und Zahlungsaufforderungen wichtig sein kann:
Enthält ein anwaltliches Inkassoschreiben, wegen einer beizutreibenden Forderung den Hinweis, dass sich der Mandant „im Falle der Nichtzahlung die Erstattung einer Strafanzeige vorbehält“ liegt eine (versuchte) Nötigung i.S.v. § 240 StGB vor.
Der BGH verknüpft hier die Frage der Verwerflichkeit der Zweck-Mittel-Relation mit der Prüfung der Frage, ob die geltend gemachten zivilrechtlichen Forderungen überhaupt bestehen und folgert den Umstand der Strafbarkeit daraus, dass der Anwalt eine solche Prüfung unterlassen hat (BGH 1 StR 1 62/13).