Urlaubsabgeltung für mehrere Jahre steuerbegünstigt
Aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten im Falle der Auflösung des Arbeitsverhältnis Arbeitnehmen oftmals Zahlungen für Urlaubsabgeltung für mehrere Jahre. Diese können außerordentliche Einkünfte im Sinne von § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG darstellen und sind dann Steuerbegünstigt.