Urheberrecht YouTube muss nach Kenntnis von Rechtsverletzung Vorsorge hinsichtlich weiterer Schutzrechtsverletzungen treffen
OLG Hamburg 1.7.2015, 5 U 87/12 u.a.
Urheberrecht: YouTube muss nach Kenntnis von Rechtsverletzung Vorsorge hinsichtlich weiterer Schutzrechtsverletzungen treffen
Die Betreiber von Internetangeboten wie YouTube sind im Ausgangspunkt zwar nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten und gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Nutzertätigkeit hindeuten. Wird allerdings der Dienstanbieter jedoch auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen, muss er nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern auch Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Schutzrechtsverletzungen kommt.
Gleiches gilt auch für Marken- und Persönlichkeitsverletzungen (Anm. des Autors)