Untervermietung auch in einer Einzimmerwohnung möglich

Mieter hat Anspruch auf Erteilung der Untermieterlaubnis auch bei Einzimmerwohnung

Untervermietung auch in einer Einzimmerwohnung möglich

Nach dem Urteil des BGH vom 13.09.2023 (VIII ZR 109/22) hat der Mieter einen Anspruch auf Erteilung der Untermieterlaubnis, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat. Nach dem Urteil des BGH ist dies auch bei einer Einzimmerwohnung möglich, soweit der Hauptmieter seine Sachherrschaft nicht vollständig aufgibt. Im konkreten Fall hatte der Hauptmieter noch persönliche Gegenstände in der Wohnung belassen und den Wohnungsschlüssel behalten.

Das berechtigte Interesse an einer Erlaubnis zur Untervermietung wird von der Rechtsprechung weit gefasst; die Versagung einer Genehmigung des Vermieters gegenüber dem Mieter ist daher eingehend zu überprüfen.

Diese Entscheigung kann für Sie von belang sein, wenn Sie z.B. wegen beruflicher Gründe oder im Studium Ihre Wohnung für einen gewissen Zeitraum nicht benötigen.

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