Unterhaltsleitlinien geändert
1000 statt 950 Euro Selbstbehalt
Die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle für Kinder bleiben unverändert. Für Trennungskinder steht also die zweite Nullrunde in Folge ins Haus. Nach der Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze haben die Gerichte nun allerdings auch den Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige angehoben. Ihnen soll ein Anreiz zum Arbeiten bleiben.
Wer nach einer Trennung Unterhalt zahlen muss, darf 2013 mehr von seinem Geld behalten - für die betroffenen Kinder ändert sich hingegen zum zweiten Mal in Folge nichts. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht mitgeteilt. Ein erwerbstätiger Unterhaltszahler mit Schulkindern bis 21 Jahren darf künftig 1000 statt 950 Euro im Monat für seinen eigenen Bedarf behalten.