Tippfehler-Domains

Heute (22.01.2014) eine Entscheidung aus unserem Beratungsschwerpunkt Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Domainrecht.

Konkret ging es um die Verwechselungsgefahr zwischen wetteronline.de und wetteronlin.de

Die Benutzung der "Tippfehler-Domain" unter dem Gesichtspunkt des Abfangens von Kunden verstößt gegen das Verbot unlauterer Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG, wenn der Nutzer auf der sich öffnenden Internetseite nicht sogleich und unübersehbar auf den Umstand hingewiesen wird, dass er sich nicht auf der Seite "wetteronline.de" befindet. Den auf eine unlautere Behinderung gestützten Antrag auf Einwilligung in die Löschung des Domainnamens "wetteronlin.de" hat der Bundesgerichtshof abgewiesen, weil eine rechtlich zulässige Nutzung denkbar ist und die bloße Registrierung des Domainnamens die Klägerin nicht unlauter behindert.
Urteil vom 22. Januar 2014 - I ZR 164/12
 

Zurück zur Newsübersicht