Rückzahlung von Fortbildungskosten und Kursgebühren

Oft wird von Arbeitnehmer gefordert, an Fortbildungskursen teilzunehmen. Was passiert, wenn man dort die Prüfung nicht schafft. Muss man die Fortbildungskosten dem Arbeitgeber erstatten?

LArbG Hannover 17. Kammer, Urteil vom 29.10.2014 - 17 Sa 274/14

 Eine Rückzahlungsklausel, die den Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Fortbildungskosten verpflichtet, wenn er keinen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme (Nichtbestehen der Abschlussprüfung) erbringen kann, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen, wenn sie nicht danach differenziert, aus wessen Verantwortungsbereich bzw. Risikosphäre der Grund für die erfolglose Fortbildungsteilnahme resultiert.
2. Betriebsvereinbarungen, die Rückzahlungsverpflichtungen für Fortbildungskosten vorsehen, müssen die für solche Klauseln in AGB Verträgen entwickelten Schranken beachten.

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