Puma:/. "springenden Pudel"

Puma-Hersteller darf "springenden Pudel" verbieten lassen!

Puma-Hersteller darf "springenden Pudel" verbieten lassen!

Zum Markenrecht brand aktuell Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.04.2015

Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit einer Parodie einer bekannten Marke

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Inhaber einer bekannten Marke die Löschung einer Marke verlangen kann, die sich in ihrem Gesamt­erscheinungs­bild in Form einer Parodie an seine Marke anlehnt.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist eine führende Herstellerin von Sportartikeln. Sie ist Inhaberin der bekannten deutschen Wort-Bild-Marke mit dem Schriftzug "PUMA" und dem Umriss einer springenden Raubkatze (vgl. Urteile des BGH „springende Wildkatze“ BGH I ZB 22/93, I ZR 42/11) .

Der Beklagte ist Inhaber einer prioritätsjüngeren deutschen Wort-Bild-Marke, die aus dem Schriftzug "PUDEL" und dem Umriss eines springenden Pudels besteht und unter anderem für Bekleidungsstücke sowie T-Shirts registriert ist.

Vorinstanzen bejahten die Löschung der Marke.

Die Klägerin sieht in der Eintragung dieser Marke eine Verletzung ihres Markenrechts. Das Landgericht hat den Beklagten zur Einwilligung in die Löschung seiner Marke verurteilt. Das Oberlandesgericht hat die Berufung des Beklagten zurückgewiesen.

Zeichen sind trotz unübersehbarer Unterschiede im Sinne des Markenrechts einander ähnlich

Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung bestätigt. Er hat angenommen, dass die beiden Zeichen trotz der unübersehbaren Unterschiede im Sinne des Markenrechts einander ähnlich sind. Zwar ist die Ähnlichkeit der Zeichen nicht so groß, dass dadurch eine Verwechslungsgefahr besteht. Der Beklagte nutzt mit seinem Zeichen die Unterscheidungskraft und die Wertschätzung der bekannten Marke aus. Er profitiert von der Ähnlichkeit der beiden Marken und erlangt eine Aufmerksamkeit, die er für seine mit der Marke gekennzeichneten Produkte ansonsten nicht erhielte.

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