Private Nutzung der Tankkarte des Dienstwagens
Die private Nutzung der Tankkarte des Dienstwagens kann zu einer fristlosen Kündigung führen.
Private Nutzung der Tankkarte des Dienstwagens:
Benutzt ein Mitarbeiter die ihm nach der Dienstwagenrichtlinie des Arbeitgebers nur für den Dienstwagen überlassene Tankkarte auch um seine Privatautos zu betanken, ist eine außerordentliche Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt. Das hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden (Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachen vom 29. März 2023, Az. 2 Sa 313/22).
Als "Vice President Sales" stand ihm für Kundenbesuche ein Dienstwagen zur Verfügung, den er auch für private Fahrten einsetzen durfte. Laut Arbeitsvertrag bzw. der Dienstwagenrichtlinie waren in der Nutzung "die Leasinggebühr, Versicherungsprämie, Überführungskosten sowie die laufenden Betriebskosten (Kraftstoff, Öl)" enthalten.
Trotzdem hat das LAG Niedersachsen in der Berufungsinstanz die außerordentliche Kündigung als wirksam erachtet. Dies dürfte höchst problematisch sein.
Andere Gerichte sahen dies anders:
Die Betankung des Wohnmobils und die private Nutzung der Tankkarte stellt keinen außerordentlichen fristlosen Kündigungsgrund dar (LAG Köln, Urteil vom 18.01.2022, Az. 4 Sa 329/21). Das LAG Köln war der Ansicht: Ein solcher Pflichtenverstoß ist bei Berücksichtigung der fehlenden klaren Regelung des Arbeitgebers … nicht so gravierend, dass unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes der Pflichtenverstoß nicht mit einer Abmahnung geahndet werden können. … Für einen bestimmungsgemäßen Gebrauch der Tankkarte bedarf es klarer Regelungen, die verdeutlicht werden müssen. Dann kann deren Nichtbeachtung stärker sanktioniert werden. … Solche liegen allerdings nicht vor.
Unsere Empfehlung:
Wie auch Arbeitsverträge unterliegen Nebenvereinbarungen, wie Dienstwagenrichtlinien etc., der sich ständig wandelnden Gesetzgebung Rechtsprechung. Ein vor Jahren geschlossener Arbeitsvertrag und seine weiteren Bestandteile ist of nicht einmal mehr das Papier wert, auf dem er gedruckt ist. Man sollte Arbeitsverträge und Zusatzvereinbarungen hin und wieder prüfen lassen und ggf. mit dem Arbeitnehmer /Arbeitgeber neu verhandeln, damit der mit den jeweils einzelnen Klauseln gewünschte Zweck und Inhalt noch erreicht wird. Dies dient der Sicherheit beider Parteien.