Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit

Künftig dürfen Leiharbeiter maximal 18 Monate für ein Unternehmen arbeiten. Das sieht das Gesetz vor, das der Bundestag verabschiedet hat. Nach neun Monaten müssen Leiharbeiter den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten.

Ausnahmen möglich

Ausnahmen sind möglich, wenn der Arbeitgeber bereits deutlich vorher, und zwar ab der sechsten Beschäftigungswoche, einen aufwachsenden Zuschlag zum Tariflohn in der Zeitarbeit zahlt. Die Angleichung könne dann auf 15 Monate gestreckt werden. Damit soll verhindert werden, dass Leiharbeitsverhältnisse wegen eines absehbar abrupt steigenden Lohnes beendet werden, kurz bevor die Gleichbezahlung greift.

Zeitarbeitist kein Instrument des Lohnwettbewerbs

Mit Zeitarbeit sollen Auftragsspitzen und unerwartete Personalengpässe aufgefangen werden können. Zugleich soll vermieden werden, dass sie als Instrument des Lohnwettbewerbs eingesetzt wird.

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