Facebook und Urheberrechtsverletzung
Heute eine wichtige Entscheidung zum Urheberrecht
Landgericht Frankfurt am Main,
- 2-03 S 2/14 -
Vollständiges Kopieren und Übernahme eines fremden Artikels aus dem Internet in eigenes Facebook-Profil stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
Keine Verletzung des Urheberrechts liegt vor bei Verwendung der Share-Funktion „teilen“
Nutzt eine Person auf Facebook die Share-Funktion und teilt sie damit einen fremden Artikel, so liegt darin keine Urheberrechtsverletzung.
Anders sieht es aus, wenn die Person den Artikel vollständig in ihr eigens Facebook-Profil kopiert.
In dem zugrunde liegenden Fall veröffentlichte eine Redakteurin auf ihrer Internetseite einen Artikel. Diesen Artikel versah die Redakteurin mit dem "Share/Teilen-Button" von Facebook. Ein Facebook-Nutzer kopierte den Text vollständig in sein eigenes Profil, ohne die "Share-Funktion" zu verwenden.