Strafrecht

Wir vertreten Sie durch persönliche Beratung bei Beginn eines Ermittlungsverfahrens inklusive     Begleitung zu Anhörungs- und Vernehmungsterminen, sei es bei der Polizei, der Kriminalpolizei, der Staatsanwaltschaft, einem Ermittlungsrichter oder bei Untersuchung durch Sachverständige.

Wir vertreten Sie in Hauptverhandlungsterminen, sei es in I. Instanz oder in der Berufungsinstanz.

Auch Verkehrsstrafsachen insb. Trunkenheit im Verkehr (Promille) und das Steuerstrafverfahren gehört zu unseren bevorzugten Rechtsgebieten.

Bitte haben Sie Verständnis:

In Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Mord, Totschlag, Körperverletzung) sowie Raub und gegen Kinder und Jugendliche vertreten wir Sie gerne als Nebenkläger.

Wir arbeiten jedoch mit einem der erfolgreichsten Strafverteidiger im Rhein Main Gebiet. Also sprechen Sie uns darauf an.

 

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