Kündigungsschtzklagen stellen ein Kerngebiet des Arbeitsrechts dar.

Für Arbeitnehmer:

Ihr Arbeitsgeber hat Ihnen gekündigt?

Dagegen kann man eine Kündigungsschutzklage bei Gericht erheben. Eine Kündigung kann aus den unterschiedlichsten Gründen unwirksam sein.

Sie kann zum Beispiel „sozial ungerechtfertigt“ sein, die Kündigungsfrist kann nicht eingehalten sein, sie verstößt gegen Tarifrecht, Behindertenrecht oder gegen den Mutterschutz. Auch kann es sein, dass Ihr Arbeitgeber Sie als Arbeitnehmer erst hätte abmahnen müssen.

Ob die Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat, prüfen wir als Anwälte für Sie und vertreten Sie beim Arbeitsgericht in der Kündigungsschutzklage.

Im besten Fall erreichen wir bei Gericht, dass Sie Ihren Arbeitsplatz behalten, wenn Sie dies wünschen. In vielen Fällen erhalten Arbeitnehmer auch eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes.

Verlassen Sie sich nicht auf das Internet und auf Tipps in Foren, sondern vertrauen Sie auf die mehr als zwanzigjährige Erfahrung der Rechtsanwaltskanzlei Weigand & Keller im Arbeitsrecht.

Eine Suchmaschine kann einen Anwalt nicht ersetzen.

Und denken sie daran, die Frist bis zu der Sie die Klage erheben können,
ist schnell abgelaufen. Sollte dies der Fall sein, wenden Sie sich trotzdem vertrauensvoll an uns. Möglicherweise ist dennoch etwas zu retten.

Für Arbeitgeber:

Für Sie als Arbeitgeber gilt: Lassen Sie sich beraten, bevor Sie einem Mitarbeiter kündigen um nicht, durch eine Abfindung an den Arbeitnehmer, gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen.

Sollten Sie bereits Gegner einer Kündigungsschutzklage sein, so gehen Sie nicht allein zu Gericht. Arbeitsgerichte sind in der Regel arbeitnehmerfreundlich.

Dies kann für Sie teuer werden.

 

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