persönliche Beratung bei Beginn eines Ermittlungsverfahrens
Begleitung zu Anhörungs- und Vernehmungsterminen, sei es bei der Polizei, der Kriminalpolizei, der Staatsanwaltschaft, eim Ermittlungsrichter oder bei Untersuchung durch Sachverständige
Vertretung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, u. a. durch Stellung von sachgerechten Beweisanträgen persönliche bzw. telefonische Besprechung des Sachverhaltes mit dem Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft bzw. dem zuständigen Richter
Beratung und Vertretung in Haftsachen, z. B. durch Stellung eines Antrags auf mündliche Haftprüfung bzw. Haftbeschwerde
Vertretung in Hauptverhandlungsterminen, sei es in I. Instanz oder in der Berufungsinstanz
Verteidigung gegen Bußgeldbescheide und Strafbefehle
In Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Mord, Totschlag, Körperverletzung) sowie Raub und gegen Kinder und Jugendliche vertreten wir Sie gerne als Nebenkläger