Spezialisten für Arbeitsrecht und Mietrecht Kronberg

Ihre Anwaltskanzlei für Kündigungsschutzklagen und Räumungsklagen

Die Kanzlei Weigand & Keller betreut seit mehr als 30 Jahren Privatleute und Unternehmen aus Kronberg in juristischen Angelegenheiten rund ums Miet- und Arbeitsrecht. Im Arbeitsrecht beschäftigen wir uns überwiegend mit Kündigungsschutzklagen. Zu unseren Klientinnen und Klienten im Arbeitsrecht zählen Arbeitnehmer, aber auch Arbeitgeber, Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen. Im Mietrecht haben wir uns auf Räumungsklagen spezialisiert. Wir werden von den führenden Rechtsschutzversicherungen empfohlen.

Verlassen Sie sich in Mietrechts- oder Arbeitsrechtsstreitigkeiten nicht auf Tipps aus dem Internet, sondern vertrauen Sie auf die umfassende Erfahrung der Rechtsanwaltskanzlei Weigand & Keller. Eine Suchmaschine kann einen Juristen bei der Kenntnis von Gesetzen und Regelungen im Arbeitsrecht und Mietrecht niemals ersetzen.

Sie wünschen sich juristische Beratung und Betreuung bei Themen des Arbeitsrechts oder Mietrechts? Gern stehen Ihnen die Fachanwälte und Spezialisten der Anwaltskanzlei von Weigand & Keller zur Verfügung.

Fachanwalt finden für Arbeitsrecht in Kronberg?

Im Gebiet des Arbeitsrechts bietet unsere Kanzlei ein breites Tätigkeitsspektrum von der Beratung bis zur anwaltlichen Vertretung vor Gericht. Wir sind überwiegend im sogenannten Individualarbeitsrecht tätig und vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Unternehmen, Geschäftsführung und Vorstände im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis und seiner Beendigung, u.a. Arbeitsvertragskündigung und Aufhebungsvertrag. Wir sind spezialisiert auf die Vertretung bei Kündigungsschutzklagen.

Arbeitsrecht: Kündigungsschutzklagen für Arbeitnehmer in Kronberg.

Wir unterstützen Arbeitnehmer im Arbeitsrecht bei der Durchsetzung von Gehaltsforderungen oder sonstigen Ansprüchen, Vergütungen und Urlaubsansprüchen, Erstellung von Zeugnissen und Zeugnisüberprüfung.

Auch Kündigungsschutzklagen sind wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts. Hier kommt es immer wieder zum Prozess, wenn ein Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhebt. Es wird geprüft, ob die Kündigung wirksam ist und welcher Anspruch des Arbeitnehmers ggf. aus arbeitsrechtlicher Sicht besteht. Viele gesetzliche Regelungen aus dem Arbeitsvertrag sind relevant: So müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beispielsweise darauf achten, dass die Kündigung von einer entsprechenden Person im Unternehmen unterzeichnet und die Kündigungsfrist gewahrt wird. Wichtig ist auch, dass die arbeitsrechtliche Kündigung nicht gegen Vorschriften der Tarifverträge oder des Mutterschutzes oder Behindertenschutzes verstößt. Arbeitnehmer können auch einwenden, dass die Kündigung sozialwidrig ist und bestehende Fristen des Arbeitsrechts nicht gewahrt worden sind. Auch wird geprüft, ob der oder die Beschäftigte überhaupt unter den Schutz des Kündigungsschutzgesetz (KSchG) fällt. Unsere Kanzlei prüft für betroffene Arbeitnehmer, ob alle juristischen Voraussetzungen und Regelungen des Arbeitsrechts für die Kündigung vorliegen, der Tarifvertrag Beachtung fand und Tatbestände, die für die Rechtsgültigkeit der Kündigung erforderlich sind, auch vorliegen.

Ihr Arbeitgeber hat die Kündigung ausgesprochen? Dagegen kann man eine Kündigungsschutzklage bei Gericht erheben, denn die Kündigung könnte aus verschiedenen Gründen unwirksam sein. Ob die Kündigungsschutzklage tatsächlich arbeitsgerichtlich Aussicht auf Erfolg hat, prüfen wir als Anwälte für Sie und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht in Sachen Kündigungsschutzklage. Wir setzen Ihre Ansprüche durch! Im günstigsten Fall erreichen wir bei Gericht, dass Sie Ihren Arbeitsplatz behalten, wenn Sie das möchten. Oft erhalten Arbeitnehmer auch eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes.

Als Arbeitsrechts-Anwälte vertreten wir Kündigungsschutzklagen für Arbeitgeber


Kündigungsschutzklagen müssen innerhalb einer Frist von 3 Wochen erhoben werden. Auch im Urlaub kann Ihnen gekündigt werden. Sogar eine Kündigung während einer Erkrankung ist wirksam. Damit Sie schnellstmöglich uns erreichen können bieten wir eine Notfallnummer im Arbeitsrecht, als Kündigungshotline an.

Sie erreichen uns über unsere Arbeitsrechtshotline:

0800 510 7778 - Anwaltshotline - kein Callcenter -

7 Tage die Woche, auch am Wochenende. Sie erhalten im Arbeitsrecht einen Rückruf innerhalb von 12 Stunden und Termine innerhalb von 48 Stunden.

Oder schicken Sie uns eine E-Mail

Auch für Arbeitgeber, Unternehmen, Vorstände und Geschäftsführer im Umkreis von Kronberg gilt: Suchen Sie in Belangen des Arbeitsrechts juristischen Rat, bevor Sie einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter die Kündigung aussprechen. Sonst kann es passieren, dass Sie durch eine Abfindung viel Geld verlieren. Sollten Sie bereits eine Kündigungsschutzklage erhalten haben, vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht. Anwaltliche Unterstützung ist dringend geboten, denn arbeitnehmerfreundliche Urteile können Arbeitgeber teuer zu stehen kommen. Wir übernehmen die juristische Beratung und gerichtliche Vertretung im Arbeitsrecht im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen per Kündigung oder Aufhebungsvertrag, bei Schadenersatzforderungen und bei der Abwehr von Arbeitnehmeransprüchen.

Wir bieten Arbeitgebern im Raum Kronberg bei den folgenden Themen des Arbeitsrechts Unterstützung:
  • Abmahnung: Wir übernehmen das Mandat für Arbeitgeber, Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen wegen Abmahnung und zeigen Ihnen, wie wirksam abgemahnt und ein Arbeitsvertrag gekündigt wird.
  • Schadensersatz und Mobbing: Bei Schadensersatzforderungen von Arbeitnehmern vertreten wir sie ebenso wie bei Mobbing am Arbeitsplatz.
  • Unternehmensverkauf und Unternehmensnachfolge: Wir beraten und begleiten Ihr Unternehmen als erfahrene Juristen im Rahmen von Unternehmensverkauf, Betriebsübergang, Standortwechsel oder bei Umstrukturierungen innerhalb der Firma.
Anwälte für Mietrecht in Kronberg

Im Rechtsgebiet des Mietrechts bieten wir Mandantinnen und Mandanten ein breites Tätigkeitsspektrum an Beratungen und Prozessvertretungen. Neben der Prüfung und Erstellung von Mietverträgen für Wohnräume und gewerbliche Immobilien bieten wir Unterstützung vor Gericht bei Mietminderung, Mieterhöhung und Schadensersatz. Unsere Anwaltskanzlei hat sich zudem auf Räumungsklagen und Kündigungen des Mietverhältnisses spezialisiert.

Sie vertritt Mieter und Vermieter und bereitet für Sie eine juristisch korrekte Mietkündigung vor. Vermietern stehen wir als juristischer Beistand bei Kündigungen wegen Eigenbedarfs oder Zahlungsverzugs zur Seite und erheben bei Nichtauszug des Mieters Räumungsklage. Bis zum Schritt der Zwangsräumung sind wir für Vermieter im Raum Kronberg tätig.

Auch für Mieter sind wir bei Mietkündigungen tätig und überprüfen Ihre Kündigung. Erhebt ein Vermieter Räumungsklage, dann übernehmen wir Ihre Vertretung.

Sie sind Arbeitnehmer oder Arbeitgeber bzw. Mieter oder Vermieter benötigen juristischen Beistand im Bereich Arbeitsrecht oder Mietrecht? Dann nehmen Sie Kontakt auf, bei uns erhalten Sie ausgewiesene Expertise und professionelle juristische Unterstützung! Unsere Anwaltskanzlei ist im Umfeld von Kronberg gern für Sie da.