Anwälte für Arbeitsrecht und Mietrecht in Bad Homburg

Wir kümmern uns um Kündigungsschutzklagen und Räumungsklagen

Die Anwaltskanzlei Weigand & Keller betreut seit 1990 Privatpersonen und Unternehmen in Bad Homburg in juristischen Angelegenheiten individuell und umfassend. Wir verfügen über mehr als 30 Jahre Erfahrung und haben uns auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Mietrecht spezialisiert. Im Arbeitsrecht sind es in erster Linie oftmals Kündigungsschutzklagen, für die wir das Mandat übernehmen. Zu unserer Zielgruppe im Arbeitsrecht zählen einerseits Arbeitnehmer, andererseits aber auch Arbeitgeber, Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen. Im Mietrecht sind wir auf Räumungsklagen spezialisiert.
Unsere Anwaltskanzlei wird von führenden Rechtsschutzversicherungen empfohlen, darunter ADVOCARD, ARAG, DEURAG, HUK-Coburg, NRV, ÖRAG-Sparkassenrechtsschutzversicherung, R&V – Rechtsschutz sowie der Roland-Rechtsschutzversicherung.

Verlassen Sie sich nicht auf das Internet und auf Tipps in Foren, sondern vertrauen Sie auf die jahrzehntelange Erfahrung der Rechtsanwaltskanzlei Weigand & Keller im Arbeitsrecht und im Mietrecht. Eine Suchmaschine kann den Anwalt nicht ersetzen. Sie wünschen sich juristische Beratung und Unterstützung bei Fragen des Arbeitsrechts oder des Mietrechts in Bad Homburg? Dann stehen Ihnen die Fachanwälte der Anwaltskanzlei von Weigand & Keller gern zur Verfügung.

Anwalt finden für Arbeitsrecht in Bad Homburg

Im Rechtsgebiet Arbeitsrecht bieten wir ein breites Tätigkeitsspektrum an Beratungen und Prozessvertretungen an. Unsere Kanzlei ist hauptsächlich im sogenannten Individualarbeitsrecht tätig und vertritt Arbeitnehmer, aber auch Arbeitgeber, Unternehmen, im Bereich der Beratung und gerichtlichen Vertretung im Zusammenhang mit einer Beschäftigung, der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere Arbeitsvertragskündigung und Aufhebungsvertrag. Unsere Spezialität ist die Vertretung bei Kündigungsschutzklagen, Abfindungen, Zeugnisklagen, Urlaubsabgeltung und Mobbing. 

Wir übernehmen Kündigungsschutzklagen für Arbeitnehmer in Bad Homburg

Kündigungsschutzklagen sind einer der wichtigsten Bereiche des Arbeitsrechts. Ein Arbeitnehmer kann Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Darin wird geprüft, ob die Kündigung wirksam ist und welchen Anspruch der Arbeitnehmer ggf. hat. Eine Vielzahl Gesetze rund um den Arbeitsvertrag sind zu beachten: Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen z.B. darauf achten, dass die Kündigung von einer zuständigen Person im Unternehmen unterzeichnet und die Kündigungsfrist gewahrt wurde. Wichtig ist auch, dass die Kündigung nicht gegen Vorschriften der Tarifverträge oder bezüglich des Mutterschutzes oder Behindertenschutzes verstößt. Der Arbeitnehmer kann auch vortragen, dass die Kündigung sozialwidrig ist und Fristen gewahrt werden müssen. Bei der Sozialwidrigkeit einer Kündigung wird geprüft, ob der Mitarbeiter überhaupt unter den Schutz des Kündigungsschutzgesetz (KSchG) fällt. Wir prüfen für betroffene Arbeitnehmer, ob alle notwendigen Voraussetzungen für die Kündigung vorliegen, die für die Rechtsgültigkeit der Kündigung erforderlich sind.

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt? Dagegen können Sie eine Kündigungsschutzklage bei Gericht erheben, denn eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein. Ob die Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht Aussicht auf Erfolg hat, prüfen wir als Anwälte für Sie und vertreten Sie beim Arbeitsgericht in der Kündigungsschutzklage und beim Durchsetzen Ihrer Ansprüche.

Wir können es gegebenenfalls erreichen, dass Sie Ihren Arbeitsplatz behalten, wenn Sie das wünschen. In vielen Fällen erhalten Arbeitnehmer auch eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Wir unterstützen Arbeitnehmer auch bei Gehaltsforderungen und Urlaubsansprüchen, dem Formulieren von Zeugnissen und der Zeugnisüberprüfung.

Wir vertreten Kündigungsschutzklagen für Arbeitgeber

Auch für Arbeitgeber im Umkreis von Bad Homburg gilt: Lassen Sie sich beraten, bevor Sie einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter kündigen, um nicht durch eine Abfindung viel Geld zu verlieren. Sollten Sie bereits Gegner einer Kündigungsschutzklage sein, dann vertreten wir Sie gern vor dem Arbeitsgericht.

Kündigungsschutzklagen müssen innerhalb einer Frist von 3 Wochen erhoben werden. Achtung diese Frist kann nicht verlängert werden. Auch im Urlaub kann Ihnen gekündigt werden. Sogar eine Kündigung während einer Erkrankung ist wirksam. Damit Sie schnellstmöglich uns erreichen können bieten wir eine Notfallnummer im Arbeitsrecht, als Kündigungshotline an.

Sie erreichen uns über unsere Arbeitsrechtshotline:

0800 510 7778 - Anwaltshotline - kein Callcenter -

7 Tage die Woche, auch am Wochenende. Sie erhalten im Arbeitsrecht einen Rückruf innerhalb von 12 Stunden und Termine innerhalb von 48 Stunden.

Oder schicken Sie uns eine E-Mail

Anwaltliche Unterstützung ist insbesondere auch für Arbeitgeber dringend anzuraten, denn arbeitnehmerfreundliche Urteile können für Arbeitgeber teuer werden. Wir kümmern uns um Beratung und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit einer Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvertrag) bei Schadenersatzforderungen und bei der Abwehr von Arbeitnehmeransprüchen.

Wir unterstützen Arbeitgeber im Raum Bad Homburg bei folgenden Themen des Arbeitsrechts:
  • Abmahnung: Wir verteidigen Arbeitgeber, Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen gegen Abmahnung und zeigen Arbeitgebern wie wirksam abgemahnt und ein Arbeitsvertrag gekündigt wird.
  • Schadensersatz und Mobbing: Bei Schadensersatzforderungen von Arbeitnehmern vertreten wir sie ebenso wie in Fällen von Mobbing am Arbeitsplatz.
  • Unternehmensverkauf und Nachfolge: Wir beraten und begleiten im Rahmen eines Unternehmensverkaufs, Betriebsübergangs, Standortwechsels oder von Umstrukturierungen.
  • Outplacement: Wir beraten im Outplacement in Kooperation

Anwälte für Mietrecht in Bad Homburg

Im Rechtsgebiet Mietrecht bieten wir ein breites Tätigkeitsspektrum an Beratungen und Prozessvertretungen an. Neben der Prüfung und Erstellung von Mietverträgen für Wohnräume und gewerbliche Mietobjekte sowie die gerichtliche Vertretung bei Mietminderung, Mieterhöhung und Schadenersatz hat sich unsere Kanzlei auf Räumungsklagen und Kündigungen des Mietverhältnisses spezialisiert.

Wir vertreten sowohl Mieter wie auch Vermieter und bereiten für Sie die Kündigung vor. Vermietern stehen wir beratend bei Kündigungen wegen Eigenbedarfs oder Zahlungsverzugs zur Seite und erheben bei Nichtauszug des Mieters Räumungsklage. Bis zum letzten Schritt der Zwangsräumung sind wir für Vermieter im Raum Bad Homburg tätig. Auch für die Zielgruppe der Mieter werden wir beim Thema Mietkündigungen tätig und überprüfen Ihre Kündigung. Gegen eine Räumungsklage des Vermieters übernehmen wir Ihre Vertretung.

Sie sind Arbeitnehmer oder Arbeitgeber bzw. Mieter oder Vermieter, haben ein juristisches Problem im Bereich Arbeitsrecht oder Mietrecht?
Dann nehmen Sie Kontakt auf, bei uns erhalten Sie alle wichtigen Informationen! Unsere Anwaltskanzlei ist im Bereich Bad Homburg gern für Sie da.